Wenn Vermieter und Mieter ein Mietverhältnis eingehen, möchten beide Parteien verständlicherweise so viel Rechtssicherheit wie möglich haben. Zu diesem Zweck sollte auf jeden Fall ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden, in dem alle wichtigen Punkte festgehalten werden. So kann niemand später Dinge behaupten, die so gar nicht vereinbart worden waren. Man kann solch einen Mietvertrag selbstverständlich selbst erstellen, dann sollte man sich aber schon gut in Sachen Mietrecht auskennen. Denn viele Aspekte sind dabei zu bedenken, von denen man schnell mal einen vergessen hat. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich einfach im Internet eine entsprechende Vorlage herunterlädt. Solche werden dort auf vielen Seiten gratis zum Download angeboten, wodurch man auch noch Zeit und Nerven spart.
Hat man den vorgefertigten Mietvertrag kostenlos heruntergeladen, geht es daran, die jeweiligen Angaben einzutragen. Das kann man in der Regel auch bequem am Computer machen, bevor man alles ausdruckt. Wichtig ist es, dass Namen und Anschriften von Vermieter und Mieter korrekt eingetragen werden, und natürlich muss auch die monatliche Miete auf jeden Fall eingetragen werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen niederzuschreiben. Festhalten sollte man auch, wie viele Schlüssel die Mieter erhalten haben, und ob eventuell noch zusätzliche Räume wie beispielsweise Keller oder Garagen mitgenutzt werden dürfen. In jedem Standardmietvertrag bereits enthalten sind die Paragrafen über Kündigungsfrist, den Zustand der Räumlichkeiten, die Hausordnung und vieles mehr. Hier kann man je nach Bedarf auch noch Angaben ergänzen. Schließlich muss der Mietvertrag auf jeden Fall von beiden Mietparteien eigenhändig unterschrieben werden, damit er Gültigkeit erlangt. Im Anschluss daran erhalten sowohl Mieter als auch Vermieter eine Ausfertigung des Dokumentes für ihre Unterlagen.