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11. September 2010

Berufsunfähigkeitsversicherung mitunter ratsam

Bei der Versicherung für Berufsunfähigkeit gibt es viele Leistungsunterschiede bei den Anbietern, weshalb sich ein kritischer Vergleich vor Abschluss einer Police in jedem Fall lohnt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den sogenannten Invaliditätsversicherungen. Weitere zu diesem Oberbegriff zugehörige Versicherungen sind die Unfallversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Dienstunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung für Berufsunfähigkeit kann als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung gelten. Hinzu kommt auch, dass sie als teilweise oder vollständige Versicherung bei dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Für diesen Vertragsabschluss gelten sehr viele Bedingungen, die letztlich die Prämienhöhe beeinflussen.

Wichtig sind vor allem das Eintrittsalter und der Zeitpunkt des Abschlusses einer solchen Police. Hinzu kommen als Entscheidungskriterium die garantierte jährliche Rentensteigerung und natürlich auch die Berufsgruppe des Versicherten. Handwerker zum Beispiel haben ein sehr viel höheres Risiko zur Berufsunfähigkeit als zum Beispiel diejenigen Menschen, die einer Bürotätigkeit nachgehen. Auch Gastronomen müssen einen hohen Beitrag leisten, da das Risiko für eine Erkrankung sehr hoch eingeschätzt wird. Auch der derzeitige Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers und die Vorerkrankungen sind in der Police anzugeben. Der Gesundheitszustand muss durch ein ärztliches Attest regelmäßig bei der Versicherungsgesellschaft bescheinigt werden.

Der Sinn einer Versicherung für Berufsunfähigkeit ist die Auszahlung einer vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherten, wenn dieser den vorher ausgeübten Beruf nicht mehr antreten kann. Die Berufsunfähigkeit selbst kann eintreten durch Krankheit, durch den sogenannten Kräfteverfall oder durch Körperverletzung von außen. Diese müssen bei der Versicherungsgesellschaft ebenfalls ärztlich nachgewiesen werden. Gültigkeit bekommt der Anspruch für eine solche Versicherung erst dann, wenn der betreuende oder durch die Versicherung herangezogene Arzt eine Berufsunfähigkeit für die folgenden 6 Monate prognostizieren kann. Vor dem Abschluss einer solchen Police lohnt sich ein detaillierter Vergleich durch den zukünftigen Versicherungsnehmer, da die Auswahlkriterien und die Versicherungsbedingungen sehr unterschiedlich sein können. Durch individuelle und unverbindliche Angebote oder durch erfahrene Experten kann vor Abschluss ein guter Überblick gewonnen werden, durch den letztlich die Entscheidung erleichtert wird.

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